Aaron1
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am 22. 11. 2019 um 08:54 |
Heute beginnt ja in Leipzig der Bundesparteitag dieser Christlich Demokratischen Partei.
Wollen wir nur hoffen, dass sich die Partei an ihre Wähler erinnert und Merkel und ihre Enddarmbewohner endlich abstraft.
Die Menschen im Lande haben kein Vertrauen mehr in die gegenwärtige CDU.
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Erwin3
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am 24. 10. 2019 um 10:57 |
Ich wohne in unmittelbarer Nähe dieser Dresdner „Moschee“.
Wer die Bilder in den Presseberichten gesehen hat wird vermuten das es sich um ein riesiges Gebäude handelt.
Irrtum, es ist ein Flachbau eines ehemaligen Kindergartens.
Man wollte ja in der Dresdner Innenstadt eine riesige Moschee bauen und hatte schon eine Baugrube von fast 1 Meter Tiefe aussgehoben.
Da meldeten sich erboste Bürger zu Wort und machten darauf aufmersam, dass sich genau gegenüber, also auf der anderen Straßenseite, ein jüdischer Friedhof befindet.
Erst dann lies man von diesem furchtbaren Bauvorhaben ab.
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Ortwin59
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am 26. 9. 2019 um 09:19 |
In Deutschland entscheidet jeder Richter nach seinem Ermessen.
Da ist das Thema Präzedenzfälle nicht so präsent wie zum Beispiel in den USA.
Das kann ein Urteilvon 1956 ausgegraben werden und als Richtlinie genommen werden.
Denn es gilt – gleiches Recht für alle.
Da schmeist ein Dresdner einen Molotowcocktail an eine Dresdner Moschee und wrd zu 10 Jahren Haft verurteil.
Da werfen 3 Linkschaoten einen Sprengsatz an das Döbelner AfD-Büro.
Die drei Hauptverdächtigen sind inzwischen wieder auf Freiem Fuß…???
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Ortwin59
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am 27. 8. 2019 um 08:03 |
Seit wann widerfährt dir denn an deutschen Gerichten Gerechtigkeit?
Du bekommst ein Urteil!
Und wenn der gleiche Fall vor 100 deutschen Gericht zur Verhandlung käme dann hättest du am Ende garantiert 95 verschiedene Urteile.
Soviel zum Thema Gericht und Gerechtigkeit.
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DaveD
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am 23. 2. 2019 um 10:21 |
Oder eben an ein „zuständiges“ Gericht.
Und das sitzt in Sachen Internet zumeist das Amtsgericht in Hamburg.
Und wenn du dann in Leipzig wohnst ist es finanziell besser du ziehst deine Klage zurück.
Denn was nützt es wenn du gewinnst aber hinterher keine Kohle mehr hast.
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Ortwin59
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am 14. 5. 2016 um 06:43 |
Da haben sie aber Glück gehabt, dass sie an einen Richter geraten sind der ein bisschen Ahnung von der Probleatik hat.
Mistens wird in Sachen IT immer zum Nachteil des Endverbrauchers entschieden.
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Aaron1
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am 12. 4. 2016 um 09:33 |
Da machte E-Plus großartige Werbeversprechen von wegen – unbegrenztem Datenvolumen.
Und auf einmal wurde die Übertragungsrate nach einem Downloadvolumen von 500 MByte von maximal 21,6 MBit/s auf 56 KBit/s gedrosselt.
Das Landgericht Potsdamhat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 14. Januar 2016 verkündet – Ist nicht und gab damit der Klage von Verbraucherschützern recht.
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